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Der Zweck der Krankenversicherung besteht darin, alle oder einen Teil Ihrer Gesundheitskosten zu decken, die nicht durch das Pflichtsystem abgedeckt sind. Sie gilt nur für Gesundheitskosten (Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt, Augenoptik- und Zahnbehandlungskosten usw.).
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